
EAG-Marktprämienverordnung ist am 05. Oktober in Kraft getreten. Antragstellungen sind bereits möglich!
Am 05. Oktober 2022 ist die EAG-Marktprämienverordnung in Kraft getreten. Seit Dienstag, dem 11. Oktober, können Anträge auf administrativ zu vergebende Marktprämien gestellt werden. Somit können sowohl neue als auch bestehende Biogasanlagen Anträge auf Marktprämie bzw. Nachfolgeprämie stellen.
Die Erzeugung und Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen wurde lange Zeit durch den Erhalt einen fixen Einspeisetarifs, dem Ökostromtarif, vergütet. Mit dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) kommt es zu einer Änderung dieses Systems. Anstatt wie bisher ein Ökostromtarif, wird zukünftig eine Marktprämie ausbezahlt. Die Marktprämie soll die Differenz zwischen Produktionskosten und durchschnittlichem Marktpreis für Strom für einen bestimmten Zeitraum ausgleichen. Es handelt sich also um einen laufenden Zuschuss für den vermarkteten, tatsächlich eingespeisten Ökostrom – der allerdings nur und auch nur in dem Ausmaß anfällt, als der Strommarktpreis unter den antizipierten Produktionskosten liegt.
Im Fall von Biogas wird hier der Jahresreferenzmarktpreis herangenommen. Die Verordnung legt dabei den „anzulegenden Wert“ fest, also jenen Wert, der den antizipierten Produktionskosten entspricht. Für neue Biogasanlagen die mindestens 10 km vom Gasnetz entfernt sind und eine Leistung kleiner 250 kWel haben, wird es ein Kontingent von 1 500 kW pro Jahr geben.
Biogasanlagen, welche bereits in Betrieb sind und über eine Leistung von maximal 250 kWel verfügen und Anlagen die mehr als 250 kWel und eine Entfernung vom Gasnetz von mind. 10 km aufweisen, erhalten nach Ablauf des bisherigen Ökostromtarifs eine Nachfolgeprämie bis zum 30. Betriebsjahr. Anlagen, welche eine Leistung von mehr als 250 kWel aufweisen und weniger als 10 km Leitungslänge zum nächsten Anschlusspunkt des Gasnetzes haben, können eine Nachfolgeprämie für zwei Jahre beantragen. Die Veröffentlichung der Verordnung stellt einen weiteren wesentlichen Bestandteil für die verlässliche Energieproduktion aus Biogas dar. Den gesamten Verordnungstext finden Sie hier. Die Anträge auf Marktprämie können bereits auf der Homepage der EAG-Förderabwicklungsstelle gestellt werden.
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